AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FlexxOffice

– betrieben und vertreten durch die Spohr Aktiv GmbH –

1. Geltung und Leistungsumfang

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vorliegender Fassung gelten ausschließlich für FlexxOffice, betrieben und vertreten durch die Spohr Aktiv GmbH, nachfolgend als FlexxOffice bezeichnet. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen des Servicenehmers gelten nur, wenn sich der Servicegeber schriftlich und ausdrücklich mit diesen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat, die schriftlich fixiert werden müssen. Für die Nutzung von Tagesbüros und Konferenzräumen gelten gesonderte AGB.

1.2. Serviceleistungen werden, soweit es nicht anders vereinbart ist, nur für den im Vertrag genannten Servicenehmer erbracht. Der Servicenehmer zahlt für die Inanspruchnahme der Leistungen ein nutzungsabhängiges Leistungsentgelt nach beiliegender Preisliste Stand 03/2020 und zzgl. tatsächlich erbrachter Leistungen. Die Zahlungspflicht des Servicenehmers besteht auch für jene Leistungen, die ohne verwertbares Ergebnis – als auch Kommunikationsergebniserbracht werden (z.B. weitergeleitete Nachrichten, Post, Faxe etc.).

1.3. FlexxOffice erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich in eigener Verantwortung. Leistungen durch FlexxOffice erfolgen zu den üblichen Bürozeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen). FlexxOffice ist berechtigt aus wichtigem Grund von diesen Zeiten abzuweichen. Sondermaßnahmen durch gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten von Servicenehmer und Servicegeber.

1.4. FlexxOffice wird eingehende Aufträge, Nachrichten, Mails und Post nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten und weist den Servicenehmer darauf hin, dass dies bei der zeitlichen Disposition zu berücksichtigen ist.

2. Vertragsabschluss und Vertragsdaten

2.1. Der Vertrag kommt nur durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung von Servicenehmer und Servicegeber zustande.

2.2. Der Vertrag gilt grundsätzlich nur für den im Vertrag genannten Servicenehmer, nicht für damit verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Kooperationen o.ä.. Soweit der Vertrag auch für diese gelten soll, ist dies unter den Parteien gesondert zu vereinbaren und bedarf der Schriftform. Der Servicenehmer verpflichtet sich zudem, FlexxOffice mit Beginn des Vertrages mitzuteilen, für welche Gesellschaften, Firmenbezeichnungen, Marken o.ä., er die bereitgestellten Adressen/Telefonnummern nutzt und auf welchen Webseiten er diese veröffentlicht. FlexxOffice behält sich vor, die Nutzung zu verweigern bzw. erst nach einer Kostenvereinbarung zu gestatten.

2.3. FlexxOffice ist berechtigt, vor Vertragsbeginn detaillierte Unterlagen des Servicenehmers, insbesondere aktuelle Kopien des Handelsregisterauszuges, der Gewerbeanmeldung, des Personalausweises/Reisepasses bzw. der Vollmacht der für den Servicenehmer handelnden Personen zu verlangen. Soweit zur Identifizierung des Vertragspartners nach dem Geldwäschegesetz (GwG) weitere Unterlagen oder Angaben notwendig sind, ist der Servicenehmer verpflichtet diese beizubringen.

2.4. FlexxOffice wird im Rahmen des Vertragsabschlusses Auskünfte über den Servicenehmer bei den Wirtschaftsauskunfteien (SCHUFA, Creditreform, BÜRGEL) einholen. Der Servicenehmer erklärt sich hiermit einverstanden.

2.5. Der Servicenehmer ist verpflichtet, Änderungen seiner vertraglich angegebenen Daten sowie sämtlicher Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Postadresse u.ä.) dem Servicegeber unverzüglich mitzuteilen.

3. Sicherheitsleistungen (nur für langfristige Büroanmietung)

3.1. Der Servicenehmer verpflichtet sich vor Vertragsbeginn zu einer Sicherheitsleistung in Form einer Zahlung, Kaution oder einer Bürgschaftsurkunde. Ein Anspruch auf Serviceleistungen entsteht erst nach Eingang der Sicherheitsleistung. Der Servicenehmer haftet mit seiner Sicherheitsleistung für alle Ansprüche des Servicegebers gegen den Servicenehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Sicherheitsleistung wird dem Servicenehmer in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.

3.2. Soweit es sich bei der Sicherheitsleistung um eine Kaution handelt, hat der Servicenehmer keinen Anspruch darauf, dass die Kaution auf einem gesonderten Konto aufbewahrt wird; eine Verzinsung der Kautionszahlung erfolgt nicht.

3.3. FlexxOffice ist berechtigt, bei einer Änderung der vertraglichen Leistungen bzw. bei regelmäßigen zusätzlichen Serviceleistungen, eine Anpassung der Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe zu verlangen.

4. Übergabe des Vertragsgegenstandes

4.1. Überlassene Räume und Einrichtungsgegenstände werden von FlexxOffice an den Servicenehmer im sauberen und einwandfreien Zustand übergeben. Die Übergabe erfolgt mit Bezahlung der ersten Servicevergütung, sofern die vereinbarte Sicherheitsleistung vorliegt. Bei der Übergabe wird der Vertragsgegenstand vom Servicenehmer und FlexxOffice gemeinsam besichtigt und etwaige Mängel in einem Protokoll festgehalten.

4.2. Der Servicenehmer hat die bürotechnische Ausstattung des Servicegebers, insbesondere die Größe und Funktionsweise von Telefonzentrale, Telefax und Textverarbeitung gesehen und erklärt, dass sie seinen Ansprüchen genügt.

4.3. FlexxOffice wird soweit vereinbart, den Namen des Servicenehmers auf, für das Objekt üblichen, Hinweisschildern an geeigneter Stelle anbringen. Die Kosten für die Erstellung oder Änderung solcher Schilder sind vom Servicenehmer zu tragen.

5. Benutzung des Vertragsgegenstandes

5.1. Der Servicenehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Serviceeinrichtungen nur im Rahmen seiner angegebenen Geschäftstätigkeit, ausschließlich für Bürozwecke bzw. für den vereinbarten Vertragszweck, zu nutzen. Jeder Umbau bzw. jede sonstige Änderung des Vertragsgegenstandes bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Servicegebers. Im Falle dieser Genehmigung muss der Servicenehmer die Veränderungen bei Beendigung des Servicevertrages auf eigene Kosten beseitigen. Die üblichen Schönheitsreparaturen (insbesondere Tapezieren, Streichen oder Kalken der Wände) hat der Servicenehmer bedarfsabhängig fachgerecht vorzunehmen und spätestens bei Beendigung des Vertrages den Vertragsgegenstand so herzurichten, dass er in einem bezugsgeeigneten und vertragsmäßigen Zustand ist. Eine Weitergabe des Vertragsgegenstandes zur Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen.

5.2. Der Vertragsgegenstand wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen bürogemeinschaftlicher Buchung auch von anderen Servicenehmern genutzt. Im Rahmen der Nutzung des Vertragsgegenstandes ist der Servicenehmer verpflichtet, auf die Interessen der übrigen Servicenehmer im FlexxOffice angemessen Rücksicht zu nehmen.

5.3. Der Servicenehmer hat auf seine Kosten sämtliche, mit seinem Gewerbe zusammenhängenden Auflagen zu erfüllen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

5.4 Der Servicenehmer kann gegenüber den Mitarbeitern des Servicegebers Arbeitsaufträge nur erteilen, soweit dies gesetzlich und vertraglich möglich ist und den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und Rechten der Mitarbeiter nicht widerspricht.

5.5. FlexxOffice ist tagsüber, nach vorheriger Anmeldung, und für die durchzuführenden Reinigungs- und Wartungsarbeiten zum Betreten des Vertragsgegenstandes berechtigt.

6. Haftung

6.1. Der Vertragsgegenstand und die von FlexxOffice gestellte Einrichtung sind gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswasser in üblicher Höhe versichert. FlexxOffice übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Diebstahl oder Vernichtung der vom Servicenehmer eingebrachten Gegenstände oder Unterlagen und haftet nicht für Störungen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere in Folge höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, Terroranschläge, Pandemien u.ä.). FlexxOffice haftet ebenso nicht für die rechtliche, insbesondere Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs- und steuerrechtliche Zulässigkeit des Gebrauchs und Nutzen der Geschäftsadresse.

6.2. FlexxOffice haftet für, von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden des Servicenehmers. Von dieser Haftung sind Schäden aller Art erfasst, die durch einen Mangel an der Serviceleistung verursacht worden sind. Die Haftung des Servicegebers für vertragswesentliche Pflichten ist, soweit er nachweisen kann, dass die Schäden nur auf einfache Fahrlässigkeit seiner selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht, auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

6.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, insoweit haftet FlexxOffice für jeden von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden. Darüber hinaus haftet FlexxOffice aufgrund sonstiger zwingender gesetzlichen Vorschriften.

6.4. Der Servicenehmer haftet für alle Schäden an Gegenständen des Servicegebers, die durch den Servicenehmer, seinen Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Dritten schuldhaft verursacht wurden. Er ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und hat diese auf Verlangen des Servicegebers vorzulegen.

7. Zahlungsbedingungen/Entgelte/Verzug

7.1. Die vereinbarten Servicevergütungen sind jeweils am Monatsanfang im Voraus, spätestens bis zum dritten Kalendertag des Leistungsmonats zur Zahlung fällig. Für die in Anspruch genommenen zusätzlichen Serviceleistungen wird vom Servicegeber nach Zeit und Stückleistung, monatlich eine Servicerechnung erstellt, die innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig ist.

7.2. Ist Lastschrifteinzug vereinbart, informiert FlexxOffice mindestens drei Tage vor Einzug über die Höhe und das Datum des Einzugs. Die Vorabankündigung kann bei gleichen Beträgen einmalig mit dem Hinweis auf die Fälligkeitsdaten erfolgen.

7.3. Befindet sich der Servicenehmer mit Zahlungen in Verzug, kann FlexxOffice bei Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 % (bei Verbrauchern 5 %) über dem Basiszinssatz geltend machen. Zusätzlich erhebt FlexxOffice eine Mahngebühr für jede schriftliche Mahnung in Höhe von € 5,–.

7.4. Bei Lastschriftvereinbarung werden dem Servicenehmer ggf. sämtliche Gebühren für Rücklastschriften mit der nächsten monatlichen Servicerechnung in Rechnung gestellt, die von den Banken erhoben werden. Der Servicenehmer ist verpflichtet, diese Gebühren zu tragen, sofern kein Verschulden des Servicegebers nachgewiesen werden kann. Für die Gebühren für Rücklastschriften gelten die gleichen Fälligkeiten wie für die Servicerechnungen (siehe 7.1.).

7.5. FlexxOffice ist zur Einstellung aller Serviceleistungen (z.B. Telefon- beantwortung, Postannahme, Raumnutzung, Weiterleitung von Nachrichten) berechtigt, wenn sich der Servicenehmer mit der Bezahlung von Servicevergütung bzw. Servicerechnungen nicht unerheblich im Rückstand befindet.

7.6. Der Servicenehmer kann seine Zahlungsverpflichtung nicht mit Ansprüchen gegen FlexxOffice aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, FlexxOffice ist damit einverstanden oder die Forderung ist rechtskräftig festgestellt.

7.7. FlexxOffice ist berechtigt, die Servicevergütung anzupassen, insbesondere, wenn FlexxOffice selbst Preiserhöhungen von Dritten erhält (z.B. Mieterhöhungen, Nebenkostenanpassungen, Netzbetreibergebühren und Versicherungen). Änderungen von Servicevergütungen teilt FlexxOffice dem Servicenehmer schriftlich mit. Der Servicenehmer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich die Servicevergütung von mehr als 15 % erhöht.

8. Datenschutz, Geheimhaltung
8.1. Im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages verarbeitet FlexxOffice unter Umständen personenbezogene Daten, insbesondere solche von Angestellten, Kunden und Lieferanten des Auftraggebers. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist in diesem Fall FlexxOffice. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Betroffenen stehen auf der Internetseite www.flexxoffice.de zur Verfügung.
8.2. Dem Servicenehmer ist es nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet, den Namen FlexxOffice im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit, insbesondere in Adressangaben zu verwenden.

9. Vertragsbeendigung

9.1. Der Servicenehmer verpflichtet sich, bei Beendigung des Servicevertrages den genutzten Vertragsgegenstand sowie die Büroausstattung in ordnungsgemäßem, sauberem, leerem bzw. dem Übergabeprotokoll entsprechenden Betriebs- und Wartungszustand an FlexxOffice zurückzugeben. Bei der Rückgabe des Vertragsgegenstandes wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Hierbei im Verhältnis zum Übergabeprotokoll festgestellte Mängel, die über die normale Abnutzung hinausgehen und von FlexxOffice nicht zu vertreten sind, hat der Servicenehmer auf seine Kosten zu beseitigen.

9.2. Bei der Beendigung des Servicevertrages ist der Servicenehmer verpflichtet, rechtzeitig alle verpflichtenden öffentlichen Stellen und Geschäftspartner über seine neue Adresse zu informieren und einen Post-Nachsendeantrag an seine neue Adresse zu stellen. FlexxOffice ist berechtigt, allen notwendigen öffentlichen Stellen die Beendigung des Servicevertrages, den Wegfall der Adresse und – soweit bekannt – die neue Adresse mitzuteilen. Der Servicenehmer ist verpflichtet, spätestens mit dem Tag der Vertragsbeendigung die bereitgestellten Adressen/Telefonnummern auf allen Unterlagen, Webseiten u.ä. zu löschen und nicht mehr zu verwenden.

9.3. FlexxOffice ist nach Beendigung des Servicevertrages nicht mehr verpflichtet, Post oder Telefonate entgegenzunehmen bzw. eingehende Postsendungen aufzubewahren.

9.4. FlexxOffice ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, Gegenstände des Servicenehmers ohne wichtigen Grund aufzubewahren.

10. Kündigung

10.1. Die ordentlichen Kündigungsbedingungen richten sich nach dem mit dem Servicenehmer abgeschlossenen Vertrag.

10.2. FlexxOffice kann außerordentlich, d.h. fristlos kündigen, wenn der Servicenehmer mit der Zahlung von einer Servicevergütung oder mit der Zahlung von mehr als einer Servicerechnung länger als drei Wochen im Rückstand ist, wenn der Servicenehmer den Servicevertrag für Dritte nutzt, bei allen schwerwiegenden Vertragsverstößen oder wenn der Servicenehmer, trotz zweimaliger Abmahnung, die Vertragsbestimmungen nicht einhält.

10.3. FlexxOffice kann den Vertrag ebenso fristlos kündigen, wenn über das Vermögen des Servicenehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

10.4. FlexxOffice behält sich vor, zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

11. Mehrzahl von Servicenehmern

Mehrere Servicenehmer haften als Gesamtschuldner. Mit Vertragsunterzeichnung bevollmächtigen sie sich gegenseitig zum Empfang von Willenserklärungen, das Vertragsverhältnis betreffend in der Weise, dass jede von einem der Servicenehmer empfangene Willenserklärung in gleicher Weise auch für und gegen die anderen Servicenehmer gilt.

12. Abwerbung von Personal des Servicegebers

Dem Servicenehmer ist es nicht gestattet und untersagt, Angestellte von FlexxOffice abzuwerben, um mit diesen selbst oder durch Firmen, an welchen er beteiligt ist, Arbeitsverträge abzuschließen. Dieses Verbot gilt auch für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Servicevertrages. Für den Fall der Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der Servicenehmer zur Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrages von € 3.000,– (in Worten: dreitausend). FlexxOffice behält sich daneben die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen vor.

13. Sonstiges

13.1. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist dem Servicenehmer ohne Zustimmung des Servicegebers nicht gestattet.

13.2. FlexxOffice ist jederzeit berechtigt, durch schriftliche Vereinbarung, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine andere Person oder Gesellschaft zu übertragen. Mit schriftlicher Bekanntgabe dieser Rechtsnachfolge des Servicenehmers scheidet FlexxOffice mit allen Rechten und Pflichten aus diesem Servicevertrag aus.

13.3. Im Vertragsverhältnis mit FlexxOffice gibt es keinen Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz. Dem Servicenehmer stehen wegen des Verhaltens von anderen Servicenehmern keine Ansprüche gegen FlexxOffice zu.

13.4. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ahrensburg vereinbart.

13.5 Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Ebenfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch wirksam. Die weggefallene Bestimmung wird im Wege der Vereinbarung durch eine solche Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am Nächsten kommt.

Stand: 03/2020